FAQ


  • Die Änderung der genehmigten Benutzungsart (Nutzungsänderung) erfordert ebenso wie ein Neubau / Neuerrichtung eines Gebäudes eine Baugenehmigung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) iVm. mit der jeweiligen Bauordung (BauO) des Landes. Möchte ein Eigentümer seine bauliche Anlage zu einem anderen als den ursprünglich geplanten Zweck nutzen, muss er bei der zuständigen Behörde einen entsprechenden Antrag stellen, welcher in einem Baugenehmigungsverfahren geprüft wird. Dabei wird untersucht, ob das Vorhaben sowohl materiell als auch formell durchgeführt werden darf. Ohne zulässige Nutzungsänderung riskieren Vermieter Strafen in Höhe von bis zu 50.000 €.

  • In der Regel müssen Bauanträge von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden. Diese müssen z. B. in der Architektenkammer gelistet sein.

    1. Prüfung der Nutzungsart im Bebauungsplan und Flächennutzungsplan der jeweiligen Stadt:

      Prüfe den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan der jeweiligen Stadt, welche Nutzung in dem Gebiet der geplanten Ferienwohnung vorgesehen ist - das könnte bereits entscheiden, ob die Nutzungsänderung überhaupt möglich ist. Die verschiedenen Begriffe und Gebiete findest du in der BauNVO nochmal genauer erläutert. Hier macht es auch durchaus Sinn beim Bauamt telefonisch oder per E-Mail nachzufragen.

    2. Prüfung der Stellplatzsatzung:

      Dieser Punkt unterscheidet sich in jeder Gemeinde: Wie viele Stellplätze werden für Ferienwohnungen gefordert? Befinden sich die Stellplätze auf dem Grundstück der Ferienwohnung?

    3. Gebäudegröße / Gebäudeklasse:

      In welche Gebäudeklasse lässt sich das Gebäude einordnen? Je höher die Gebäudeklasse, desto mehr Anforderungen gelten bezüglich des Brandschutzes.

    4. Alter des Gebäudes:

      Liegen Planunterlagen vor? Muss ich das Gebäude evtl. neu vermessen lassen? Könnten durch eine Nutzungsänderung neue Anforderungen, bspw. an den Brandschutz (Fluchtwege, Fensteröffnungen), entstehen?


    Diese Punkte beeinflussen die Kosten, welche zusätzlich für die Genehmigung anfallen.

  • Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen circa zehn Werktage. Falls die Bestellung des amtlichen Lageplans über uns erfolgen soll, dauert dies i. d. R. zwei bis fünf Werktage länger.

  • + CAD-Zeichnung

    + Bemaßung

    + Maßstab vorhanden

    Planzeichnung gut Planzeichnung gut
  • Die Planzeichnung weist keine Bemaßung auf, weshalb eine Vermessung vor Ort notwendig ist.

    Planzeichnung schlecht

    Die Planzeichnungen weisen eine zu ungenaue Bemaßung auf, bspw. sind Wandstärken nicht erkennbar.

    Planzeichnung schlecht Planzeichnung schlecht Planzeichnung schlecht